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12. April 2016

kassenzulassung

ohrengold – wir sind verlässlich!

Wir verfügen über die erforderlichen Kassenzulassungen und wickeln für Sie die Abrechnung der gesetzlichen Zuschüsse Ihrer Hörgeräteversorgung direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab. Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: einfach gut hören!

So funktioniert die Kostenübernahme in Deutschland:

Hörgeräte gelten sind in Deutschland als Medizinprodukte der Risikoklasse IIa zugeordnet. Damit dürfen sie nur von ausgebildetem Fachpersonal, bei Meisterbindung, oder durch HNO-Ärzte angepasst und abgegeben werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt anhand dieser Zuordnung und nach einer Verordnung durch den HNO-Arzt, die Kosten für eine Basisversorgung in Form eines finanziellen Zuschusses.

Die eigentliche Versorgung mit individueller Geräteauswahl und Anpassung erfolgt in den meisten Fällen beim Hörgeräteakustiker, dessen Arbeitsfeld die Wechselwirkungen zwischen der Hörgerätetechnik und dem persönlichen, individuellen Höreindruck sind (Audiologie). Teilweise werden Hörgeräte auch nach Angaben und Diagnose des HNO-Arztes direkt in der ärztlichen Praxis (oder vertraglich gebunden Partnerbetrieben ) eingestellt und über den HNO-Arzt ausgeliefert. Das wird als „direkter" oder „verkürzter Versorgungsweg" bezeichnet.

In der Bundesrepublik Deutschland beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen bei entsprechender ärztlicher Verordnung an den Kosten für Hörgeräte (Hörhilfen) in Höhe der vom Spitzenverband „Bund der Krankenkassen" nach § 36 SGB V festgesetzten Festbeträge als Zuschuss zur Versorgung. Dieser Zuschuss (inklusiver einer Reparaturpauschale) wird in der Regel alle sechs Jahre gezahlt – womit jeder Betroffene für eine lange Zeit eine wichtige Entscheidung für den persönlichen Hörerfolg treffen muss!

Weitere Beträge sind in diesem Katalog für andersartige Hörgeräte und Zubehör, wie beispielsweise für Otoplastiken, festgelegt. Für das zweite Gerät bei der, heute standardmäßig, beidseitigen (beidohrigen) Versorgung, sind Abschläge auf den Festbetrag festgelegt. Die Kosten für Batterien werden heute nur noch für Kinder, also Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernommen.

Entscheidet sich ein Hörgeräte-Nutzer im Rahmen seiner individuellen Ausprobe für eine höherwertige Geräteversorgung, deren Preis über dem vertraglichen Kassenzuschuss liegt, muss die Differenz zum Kassenbetrag als Eigenanteil von ihm selbst getragen werden.

Ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 17. Dezember 2009 besagte, dass eine gesetzliche Krankenkasse den Versicherten die Kosten für ein Hörgerät in vollem Umfang erstatten muss, soweit der Festbetrag für den Behinderungsausgleich objektiv nicht ausreicht. In Reaktion darauf wurde für Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ein seit dem 1. März 2012 geltender, höherer Festbetrag angesetzt. Bei diesen Beträgen handelt es sich übrigens um einen Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer), während die Festbeträgen für die übrigen Hörhilfen als Bruttobeträge inklusive Umsatzsteuer definiert sind.

Bei „Kassengeräten" muss – wie bei allen Geräten – vom Versicherten eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Gerät gezahlt werden, es sei denn, man ist für das laufende Jahr von Zuzahlungen befreit.

In Deutschland können neben den Krankenkassen auch andere Leistungsträger die Kosten für Hörgeräte ganz (oder teilweise) übernehmen. Für berufstätige Menschen können öffentliche Träger wie die Agentur für Arbeit, die Rententräger, Träger der Unfallversicherung oder Landeswohlfahrtsverbände ein Hörgerät als Arbeitshilfsmittel bzw. zum Erhalt der Arbeitskraft und als Leistung zur Teilhabe finanzieren.

Quelle in Auszügen: wikipedia

Andreas Drießler

"Jedes Hörgerät lässt sich optimieren, davon sind wir überzeugt."

Werde Hörakustiker*in!

Aktuell

Unsere Service-Pakete

Für die Neu- oder Nachanpassung von Hörgeräten haben wir bei ohrengold unterschiedliche Servicepakete geschnürt und versprechen so wieder Spaß an der Nutzung des Gerätes.

„Zu viele Hörgeräte liegen in der Schublade oder werden zu selten genutzt, weil Sie die Anforderungen der Kunden nicht erfüllen oder weil sie einfach nicht fachgerecht eingestellt wurden“, weiß der Akustikmeister Andreas Drießler aus seiner langjährigen Praxis. Oft resignieren die Betroffenen nach einiger Zeit und verzichten auf ihre Hilfen. Und damit auf viel Lebensqualität und Kommunikation.

Das muss nicht sein – lassen Sie sich beraten!

PLUSpaket

169,-

• ausführliche Hördiagnose • Auswertung »vorher«mit Optimierung • Neujustierung nachobjektiver Messung

GOLD Paket

349,-

• ausführliche Hördiagnose
• Impedanzmessung und Videootoskopie
• Auswertung »vorher« mit Optimierung
• Neujustierung nach objektiver Messung
• 2-fache Erfolgskontrolle
• 3-Monats-Nachsorge